Was sind Wertpapiere?

Wertpapiere sind Dokumente, die Vermögensrechte nachweisen. Um die Rechte geltend zu machen, muss der Rechtsinhaber dem Schuldner die entsprechenden Dokumente vorlegen können. Eigentumsrechte können z.B. Anleihen, Aktien oder Investments sein.

Das Zertifikat dient als Nachweis. Ohne das Dokument können die darin enthaltenen Rechte nicht beansprucht werden. Schriftliche Dokumente sind veraltet und heute eher selten. Sie existieren nur noch, wenn die rechtliche Grundlage eindeutig eine Zertifizierung erfordert. Die meisten Wertpapierdokumente wurden durch Girosammelverwahrung von Globalurkunden abgelöst, Bundeswertpapiere in Form von Schuldenregistereinträgen als echtes Wertrecht.

In Ländern, in denen Dokumente noch gesetzlich vorgeschrieben sind, werden Urkunden weiterhin ausgestellt, verlassen jedoch normalerweise nicht das Central Securities Depository, das Aufzeichnungen über Aktien im Portfolio und deren Übertragungen führt. Nur in seltenen Fällen werden Wertpapiere tatsächlich als Dokumente in Umlauf gebracht (z. B. bei außerbörslichen Transaktionen).
Immer wieder werden, besonders bei Erbschaften, auf vermeintliche Beweise wie Quittungen, Schuldscheine, Kaufbelege usw. abgezielt. Doch diese Nachweise fallen nicht unter die erforderliche Verbriefung, die für Wertpapiere vorgesehen sind. So sind insbesondere Gutscheine, Bankscheine, Beweisurkunden und Zahlungsbelege keine Nachweisdokumente. Anders sieht es mit Eintrittskarten, Briefmarken, Fahrkarten und Telefonkarten aus, bei denen es sich um kleine Inhaberpapiere gem. BGB handelt.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin genannt, ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main und untersteht dem Bundeministerium der Finanzen.

Als Finanzmarktaufsichtsbehörde überprüft sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle Bereich des Deutschen Finanzwesens. Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung einer Aufsichtsbehörde wurde 2001 mit der Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes geschaffen. Die BaFin fusionierte am 1. Mai 2002 aus den Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen (BAKred), für den Wertpapierhandel und für das Versicherungswesen. Durch die Zusammenlegung der drei Aufsichtsbehörden sollten sich überschneidende Befugnisse und Kontrolllücken beseitigt werden. Unter einheitlicher Aufsicht sollte die gegenseitige Abhängigkeit zwischen nationalen und internationalen Kapitalmärkten und den damit verbundenen Risiken besser erfasst und gesteuert werden. Daneben kann der BaFin auch andere Aufgaben zugewiesen werden.

Die BaFin wird mit ihren über 2.700 Mitarbeitern von einem Direktorium geführt, das aus einem Präsidenten und Leiter der verschiedenen Abteilungen besteht. Die Behörde arbeitet bundeshaushaltsunabhängig, da sie sich vollständig durch Einnahmen in Form von Gebühren trägt. Im Rahmen ihrer Kontrollfunktion überwacht die BaFin fast 2.000 deutsche Kreditinstitute, 700 Finanzdienstleistungsinstitute, knapp 600 Versicherungsunternehmen

Was ist die Europäische Zentralbank?

Die Europäische Zentralbank (EZB) sitzt in Frankfurt am Main und wurde 1998 als gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion gegründet. Sie ist somit vollwertiges Organ der europäischen Union. Die Gründung und Aufgaben der EZB wurde im Vertrag von Maastricht 1992 festgelegt; seit dem Vertrag von Lissabon 2007 besitzt sie formal den Status eines EU-Organs.

Die EZB verwaltet den Euro und ist für die Koordinierung und Gestaltung der Währungs- und Wirtschaftspolitik der EU zuständig. Oberstes Ziel ist die Preisstabilität, die unabdingbare Voraussetzung für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist. Die wichtigsten Bestimmungen zu ihrer Funktionsweise finden sich in Art. 282 ff. AEU-Vertrag.
Der Präsident oder die Präsidentin der EZB repräsentiert die Bank nach außen in der EU und auf internationaler Ebene. Entscheidungen werden von drei verschiedenen Gremien getroffen, wobei der EZB-Rat wohl das wichtigste Gremium ist. Er setzt sich aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets zusammen.

Das Direktorium dient als Kontrollorgan der Überwachung der Tagesgeschäfte der EZB. Es setzt sich aus der Präsidentin oder dem Präsidenten der EZB, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und vier von den Staats- und Regierungschefs der Länder des Euro-Währungsgebiets ernannten Mitgliedern zusammen.
Eine eher beratende und koordinierende Funktion hat der Erweiterte Rat. Er setzt sich aus der Präsidentin oder dem Präsidenten der EZB, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsländer zusammen.

Was genau ist eigentlich eine Aktie?

Die Aktie ist ein Finanzierungsinstrument für die Unternehmen der deutschen Aktiengesellschaft (AG), der Kommanditgesellschaft (KGaA) oder der Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Es ermöglicht diesen Rechtsformen die Beschaffung von Eigenkapital (Grundkapital oder Kapital mit beschränkter Haftung) durch den Verkauf dieser Aktien an die Aktionäre an der Börse.

Die Aktie gibt den Aktionären eine Sicherheit, die verschiedene Rechte und Pflichten verbrieft und für die der Aktionär im Gegenzug den Marktwert zahlen muss. Insbesondere wird der Inhaber einer Aktie Aktionär der AG oder KGaA, während der Inhaber von Unternehmensanleihen als Gläubiger auftritt.

Wenn eine Aktiengesellschaft gegründet wird, wird die Anzahl der Aktien des Aktienkapitals festgelegt. Diese Aktien können als Globalzertifikate existieren oder als echte Aktien gedruckt und ausgegeben werden. Die Ausgabe von Aktien wird als Emission bezeichnet. Durch Kapitalerhöhung ist eine weitere Ausgabe möglich.
Das Interesse einer Aktie an der Gesellschaft kann durch Aktien mit oder ohne Nennwert dargestellt werden. Im Falle von Aktien mit Nennwert entspricht der Nennwert der Aktie dem aufgedruckten Betrag. Dies ist wichtig, da das Aktienkapital nicht gleichmäßig auf alle Aktien aufgeteilt werden muss. Beispielsweise kann ein Aktienkapital von 50.000 Euro in 500 Aktien zu je 25 Euro und 50 Aktien zu je 750 Euro aufgeteilt werden. Aktien ohne Nennwert (auch Quotenaktien oder Stückaktien genannt) haben keinen eigenen festen Nennwert, sondern entsprechen ihrem Anteil am Aktienkapital.

Das Unternehmen kann die Aktieninhaber durch Dividenden am Gewinn des Unternehmens teilhaben lassen. Die Dividende ist eine Ausschüttung pro Aktie an den Aktieninhaber. Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen (Vorschlag für die Gewinnverwendung) und von der Hauptversammlung der Aktionäre des Unternehmens genehmigt.
Wie andere Wertpapiere müssen auch Aktien vor Fälschungen geschützt werden. Sie werden daher in Sicherheitsdruckern mit verschiedenen Sicherheitsfunktionen hergestellt.